Worum es geht
Die Ausbildung ist das duale Berufsbildungssystem Deutschlands: ein Teil der Woche in der Berufsschule, der andere im Betrieb. Beide Teile laufen vom ersten Tag an parallel, und der Betrieb zahlt während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung.
Am Ende steht eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Der Abschluss gilt bundesweit und muss nicht anerkannt werden — er ist bereits ein deutscher Abschluss.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Wer jung ist und noch keinen abgeschlossenen Beruf hat
- Wer einen Beruf hat, dessen Anerkennung sich als schwierig erweist
- Wer dauerhaft in Deutschland bleiben möchte
- Wer bereit ist, für den Abschluss mehrere Jahre einzuplanen
Rechtsgrundlage
Berufsbildungsgesetz und Aufenthaltsgesetz
Die Ausbildung selbst richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den jeweiligen Ausbildungsordnungen. Der Aufenthalt zur Berufsausbildung ist in §16a AufenthG geregelt. Über Visum und Aufenthaltstitel entscheiden allein die zuständige Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
- Mindestens ein Schulabschluss auf Sekundarstufe
- Deutschkenntnisse auf dem vom Betrieb geforderten Niveau
- Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb
- Nachweis der Finanzierung für den Zeitraum der Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung für den gewählten Beruf
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Schulzeugnisse mit beglaubigter Übersetzung
- Lebenslauf in deutscher Form
- Motivationsschreiben
- Deutschzertifikat
- Ausbildungsvertrag
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Profil und Berufsfeld klären
Welcher Ausbildungsberuf zu Vorbildung, Interesse und Sprachstand passt.
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02
Sie
Sprachniveau erreichen
Kursplanung übernehmen wir mit unserem Bildungspartner; lernen müssen Sie selbst.
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03
Wir
Unterlagen aufbereiten und übersetzen
Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweise in der Form, die Betriebe erwarten.
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04
Wir
Betriebe ansprechen und vorstellen
Wir sprechen die Unternehmen an, mit denen wir arbeiten.
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05
Sie
Vorstellungsgespräch führen
Wir bereiten vor und begleiten; das Gespräch führen Sie.
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06
Wir
Ausbildungsvertrag abstimmen
Prüfung der Konditionen, bevor unterschrieben wird.
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07
Wir
Visumakte aufbauen
Vollständige Akte für die Auslandsvertretung.
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09
Wir
Einreise, Anmeldung, erste Wochen
Meldebehörde, Aufenthaltstitel, Versicherung, Kontoeröffnung.
Was dieser Weg bietet
Vergütung ab dem ersten Monat
Sie lernen und verdienen gleichzeitig, statt Studiengebühren zu zahlen.
Kein Anerkennungsverfahren
Der Abschluss entsteht in Deutschland und muss deshalb nicht anerkannt werden.
Übernahme im Betrieb
Betriebe bilden aus, um zu übernehmen — der Arbeitsplatz ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Perspektive auf Dauer
Nach dem Abschluss bestehen Wege zu einem längerfristigen Aufenthalt.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Es dauert Jahre, nicht Monate. Wer schnell verdienen muss, ist hier falsch.
- Die Ausbildungsvergütung liegt deutlich unter einem Facharbeitergehalt.
- Berufsschule auf Deutsch ist anspruchsvoll. Fachbegriffe kommen zum Alltagsdeutsch hinzu.
- In manchen Berufen wird im Schichtbetrieb gearbeitet, auch am Wochenende.
- Ein Wechsel des Ausbildungsberufs mitten im Vertrag ist aufenthaltsrechtlich heikel.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Zahlt die Ausbildungsvergütung und trägt unser Honorar.
- Bewerber
- Läuft die Stelle über ein beauftragendes Unternehmen, zahlen Sie uns nichts. Beauftragen Sie uns direkt, stehen Honorar und Amtskosten schriftlich fest, bevor wir beginnen. Eigene Kosten in beiden Fällen: Sprachkurs, Übersetzungen und Reise.
- Amtliche Gebühren
- Visumgebühr nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Gefragte Berufe
- Pflege und Altenpflege
- Elektrotechnik
- Industriemechanik
- Kfz-Technik
- Anlagenmechanik SHK
- Metallbau
- Logistik und Lager
- Koch und Gastronomie
- Bäckerei und Konditorei
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Häufige Fehler
- Beruf nach Verdienst statt nach Eignung wählen
- Sprachniveau zu spät angehen
- Vertrag unterschreiben, ohne die Konditionen geprüft zu haben
- Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft übersetzt einreichen
- Ohne Vorbereitung ins Vorstellungsgespräch gehen
Häufige Fragen
01 Wie lange dauert eine Ausbildung?
In der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre, je nach Beruf und Vorbildung. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich.
02 Wird während der Ausbildung bezahlt?
Ja. Der Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung über die gesamte Dauer. Die Höhe hängt vom Beruf, vom Tarifvertrag und vom Ausbildungsjahr ab.
03 Welches Deutschniveau brauche ich?
Meist B1. In Pflege- und Gesundheitsberufen verlangen viele Betriebe B2. Das geforderte Niveau steht im Ausbildungsvertrag.
04 Gibt es eine Altersgrenze?
Gesetzlich nicht. In der Praxis stellen manche Betriebe bevorzugt jüngere Bewerberinnen und Bewerber ein.
05 Kann ich nach dem Abschluss bleiben?
Nach erfolgreichem Abschluss bestehen Wege zu einem Aufenthalt zur Berufsausübung. Die Entscheidung trifft die Ausländerbehörde.
06 Kann meine Familie mitkommen?
Während der Ausbildung ist der Familiennachzug an strenge Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an den Nachweis des Lebensunterhalts.
07 Muss mein Zeugnis anerkannt werden?
Für die Ausbildung selbst nicht — sie setzt keinen anerkannten Berufsabschluss voraus. Ihr Schulzeugnis wird jedoch geprüft.