Worum es geht
Die Chancenkarte kehrt die übliche Reihenfolge um: Sie brauchen keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag, um einzureisen. Stattdessen wird Ihr Profil bepunktet, und wer die erforderliche Punktzahl erreicht, darf zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen.
Punkte bringen unter anderem die anerkannte Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und ein früherer Aufenthalt in Deutschland. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt für die Suchphase nachgewiesen werden.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Qualifizierte ohne Arbeitsvertrag in Deutschland
- Wer sich vor Ort persönlich vorstellen möchte
- Wer den Arbeitsmarkt erst kennenlernen will
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz
Die Chancenkarte ist in §20a AufenthG geregelt. Punkteschema und Mindestpunktzahl ergeben sich aus dem Gesetz in der jeweils geltenden Fassung; wir rechnen Ihr Profil gegen den aktuellen Stand durch.
Voraussetzungen
- Anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss
- Ausreichende Punktzahl nach dem geltenden Schema
- Nachweis des Lebensunterhalts für die Suchphase
- Krankenversicherungsschutz
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Qualifikationsnachweise mit beglaubigter Übersetzung
- Sprachzertifikate
- Nachweise über Berufserfahrung
- Finanzierungsnachweis
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Punkte ehrlich durchrechnen
Bevor Gebühren anfallen — nicht danach.
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02
Wir
Verbesserbare Punkte identifizieren
Meist ist es das Sprachniveau.
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03
Sie
Fehlende Punkte aufholen
Sprachkurs oder Nachweise nachreichen.
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04
Wir
Anerkennung prüfen lassen
Ohne anerkannte Qualifikation trägt der Antrag nicht.
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05
Wir
Akte und Übersetzungen
Vollständige Antragsunterlagen.
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07
Wir
Vermittlung während der Suchphase
Wir stellen Sie den Unternehmen vor, mit denen wir arbeiten.
Was dieser Weg bietet
Einreise ohne Vertrag
Sie müssen die Stelle nicht vom Ausland aus finden.
Persönlich vorstellen
Ein Gespräch vor Ort wiegt schwerer als jede Bewerbung per E-Mail.
Wechsel in einen festen Titel
Mit Arbeitsvertrag ist der Übergang in einen Beschäftigungstitel möglich.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Die Suchphase ist befristet. Wer nichts findet, muss ausreisen.
- Sie müssen sich selbst finanzieren — es gibt keine staatliche Unterstützung.
- Ohne anerkannte Qualifikation reicht die Punktzahl in der Regel nicht.
- Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben, ist dieser Weg der langsamere.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Trägt unser Honorar, sobald eine Vermittlung zustande kommt.
- Bewerber
- Über ein beauftragendes Unternehmen: keine Kosten für Sie. Bei Direktbeauftragung: Honorar und Amtskosten schriftlich vor Beginn. Den Lebensunterhalt in der Suchphase tragen Sie in beiden Fällen selbst.
- Amtliche Gebühren
- Visumgebühr nach geltender Gebührenordnung.
Häufige Fehler
- Die Punkte schätzen, statt sie vor der ersten Gebühr durchrechnen zu lassen
- Ohne anerkannte Qualifikation allein auf die Punktzahl setzen
- Die Suchphase ohne belastbare Finanzierung planen
- Diesen Weg wählen, obwohl bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt
- Die Stellensuche erst gegen Ende der Frist ernsthaft aufnehmen
- Probearbeit für eine reguläre Beschäftigung halten — dafür ist ein anderer Titel nötig
Häufige Fragen
01 Wie viele Punkte brauche ich?
Die Mindestpunktzahl und das Schema stehen im Gesetz und können angepasst werden. Wir rechnen Ihr Profil gegen den aktuellen Stand — deshalb steht hier keine feste Zahl.
02 Darf ich während der Suche arbeiten?
Probearbeit und Nebentätigkeit sind in begrenztem Umfang erlaubt. Eine reguläre Vollzeitbeschäftigung setzt den Wechsel in einen anderen Titel voraus.
03 Was passiert, wenn ich nichts finde?
Der Aufenthalt endet mit der Frist. Deshalb prüfen wir vorher realistisch, wie gefragt Ihr Profil tatsächlich ist.
04 Kann meine Familie mitkommen?
In der Suchphase ist der Familiennachzug grundsätzlich nicht vorgesehen.