Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG ist ein besonderes Verfahren, mit dem sich das Visumverfahren für einreisende Fachkräfte deutlich verkürzen lässt. Der Arbeitgeber in Deutschland leitet das Verfahren stellvertretend für die Arbeitskraft von Deutschland aus ein, wodurch die Bearbeitung schneller läuft als im regulären Visumverfahren. Besonders häufig genutzt wird es für technisches Personal, Pflege- und Gesundheitsberufe, Handwerksmeister und ausgebildete Fachkräfte, die aus der Türkei nach Deutschland kommen.
Wie läuft das Verfahren nach §81a ab?
1. Arbeitgeber in Deutschland Zuerst erstellt das deutsche Unternehmen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Ohne dieses Dokument beginnt das Verfahren nicht.
2. Das Unternehmen beantragt das Verfahren bei der Ausländerbehörde Der Arbeitgeber stellt bei der Ausländerbehörde am künftigen Wohnort der Arbeitskraft den Antrag auf das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren (§81a)". Damit erklärt das Unternehmen offiziell, dass es die Arbeitskraft einstellen möchte, die Gebühren übernimmt und das Einstellungsverfahren eingeleitet hat.
3. Vorbereitung der Unterlagen Von der Arbeitskraft: Reisepass, Lebenslauf, Diplom beziehungsweise Berufsabschluss, Arbeitszeugnisse, gegebenenfalls Deutschzertifikat, Passfoto. Vom Arbeitgeber: Arbeitsvertrag, Unternehmensunterlagen, Angaben zur Vergütung, Stellenbeschreibung.
4. Prüfung von Abschluss und Beruf In manchen Berufen wird geprüft, ob der ausländische Abschluss anerkannt oder der Beruf ausgeübt werden darf. Dieses Verfahren heißt Anerkennung. Es ist vor allem in Gesundheitsberufen, technischen Berufen und im Handwerk relevant.
5. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde Sind die Unterlagen vollständig, erteilt die Behörde die Vorabzustimmung. Sie ist entscheidend, weil sie das Verfahren bei der Auslandsvertretung beschleunigt.
6. Termin bei der Auslandsvertretung in der Türkei Anschließend nimmt die Arbeitskraft den Termin für das Arbeitsvisum beim Deutschen Generalkonsulat Istanbul oder der Deutschen Botschaft Ankara wahr. In diesem Schritt werden in der Regel Fingerabdrücke abgenommen, Unterlagen eingereicht und ein kurzes Gespräch geführt.
7. Visumerteilung und Einreise Nach Erteilung des Visums reist die Arbeitskraft nach Deutschland ein. Danach folgen Anmeldung, Aufenthaltstitel, Krankenversicherung und Steuer-Identifikationsnummer.
Vorteile des §81a-Verfahrens
- Kürzere Verfahrensdauer
- Antragstellung mit Unterstützung des Arbeitgebers
- Schnellere Bearbeitung bei der Auslandsvertretung
- Professionell geführte Akten
- Deutlicher Vorteil für qualifizierte Fachkräfte
Durchschnittliche Dauer
Bei sauber vorbereiteter Akte liegt das Ergebnis in der Regel nach zwei bis fünf Monaten vor. Stadt, Beruf, Qualität der Unterlagen und Auslastung der Auslandsvertretung beeinflussen die Dauer.
Wer kann das Verfahren nutzen?
In der Regel Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, technische Fachkräfte, Hochschulabsolventinnen und -absolventen, erfahrene Handwerksmeister sowie Beschäftigte in Gesundheitsberufen.
Was ist der häufigste Fehler?
Die häufigsten Fehler sind: unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Übersetzungen, eine nicht geprüfte Anerkennung, ein ungeeigneter Arbeitsvertrag und eine zu niedrige Vergütung. Genau deshalb ist eine fachkundige Beratung so wichtig.
Fazit
Das Verfahren nach §81a gehört zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen Deutschland seinen Bedarf an Fachkräften schneller decken kann. Für Unternehmen, die Personal aus der Türkei einstellen wollen, ist es ein erheblicher Vorteil. Wird das Verfahren richtig geführt, gelingt der Wechsel für Arbeitgeber und Arbeitskraft schnell, sicher und professionell.