Worum es geht
Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem qualifizierten Arbeitsplatzangebot in Deutschland. Sie ist kein eigenes Verfahren, sondern eine besondere Kategorie mit spürbar besseren Rechten.
Entscheidend ist die Kombination aus zwei Dingen: ein in Deutschland anerkannter oder gelisteter Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag, dessen Vergütung die gesetzlich festgelegte Schwelle erreicht. Fehlt eines von beiden, ist die Blaue Karte nicht der richtige Weg.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Stellenangebot
- IT-Fachkräfte, Ingenieurwesen, Medizin, Naturwissenschaften
- Wer schnell einen unbefristeten Aufenthalt anstrebt
- Wer die Familie zeitnah nachholen möchte
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz
Die Blaue Karte EU ist in §18g AufenthG geregelt. Die Gehaltsschwelle wird jährlich angepasst; für Engpassberufe und Berufsanfänger gilt ein niedrigerer Wert. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Fassung.
Voraussetzungen
- Hochschulabschluss, in der Anabin-Datenbank gelistet oder anerkannt
- Konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland
- Vergütung oberhalb der geltenden Schwelle
- Beschäftigung, die zum Abschluss passt
- Krankenversicherungsschutz
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Hochschulzeugnis mit beglaubigter Übersetzung
- Anabin-Nachweis oder Zeugnisbewertung der ZAB
- Arbeitsvertrag mit Angaben zur Vergütung
- Lebenslauf
- Nachweis der Krankenversicherung
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Abschluss prüfen
Ist der Abschluss in Anabin gelistet — und in welcher Bewertungsstufe.
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02
Wir
Arbeitsvertrag bewerten
Prüfung gegen die aktuell geltende Gehaltsschwelle.
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03
Wir
Zeugnisbewertung veranlassen
Falls der Abschluss nicht gelistet ist, über die ZAB.
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04
Wir
Unterlagen übersetzen
Beglaubigt und in der erwarteten Terminologie.
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05
Wir
Akte aufbauen und Termin vorbereiten
Vollständige Antragsakte für die Auslandsvertretung.
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06
Sie
Termin wahrnehmen
Fingerabdrücke, Unterlagen, kurzes Gespräch.
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08
Wir
Ankunft begleiten
Anmeldung, Aufenthaltstitel, Steuer-ID, Versicherung.
Was dieser Weg bietet
Schneller unbefristet
Der Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis entsteht früher als auf anderen Wegen; mit ausreichenden Deutschkenntnissen noch früher.
Familiennachzug erleichtert
Für die Ehepartnerin oder den Ehepartner wird kein Sprachnachweis verlangt, und es besteht ein Arbeitsrecht.
Mobilität in der EU
Nach einer Mindestzeit ist ein Wechsel in einen anderen EU-Staat erleichtert.
Stabile Ausgangslage
Ein Arbeitsvertrag über der Schwelle bedeutet in der Regel auch eine belastbare Position im Betrieb.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Ohne gelisteten Hochschulabschluss führt dieser Weg nicht weiter. Berufserfahrung ersetzt ihn nicht.
- Die Gehaltsschwelle ist eine harte Grenze. Ein Vertrag knapp darunter reicht nicht.
- Die Zeugnisbewertung der ZAB dauert und muss früh angestoßen werden.
- Nicht jede Stelle passt formal zum Abschluss — die Behörde prüft diesen Zusammenhang.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Trägt unser Honorar.
- Bewerber
- Über ein beauftragendes Unternehmen: keine Kosten für Sie. Bei Direktbeauftragung: Honorar und Amtskosten schriftlich vor Beginn. Eigene Kosten in beiden Fällen: Übersetzungen, ZAB-Bewertung, Reise.
- Amtliche Gebühren
- Visum- und Titelgebühren nach geltender Gebührenordnung.
Häufige Fehler
- Sich bewerben, ohne den Abschluss vorher in Anabin nachgesehen zu haben
- Einen Vertrag unterschreiben, dessen Vergütung knapp unter der Schwelle liegt
- Die Zeugnisbewertung der ZAB erst nach der Vertragsunterschrift anstoßen
- Eine Stelle annehmen, die formal nicht zum Abschluss passt
- In den ersten Monaten den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung zu klären
Häufige Fragen
01 Wie hoch ist die Gehaltsschwelle?
Sie wird jährlich angepasst, und für Engpassberufe sowie Berufseinsteiger gilt ein niedrigerer Wert. Wir prüfen Ihren Vertrag gegen den zum Antragszeitpunkt geltenden Betrag — deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahl.
02 Zählt mein türkischer Abschluss?
Das hängt davon ab, wie er in der Anabin-Datenbank geführt wird. Ist er nicht gelistet, ist eine Zeugnisbewertung der ZAB erforderlich.
03 Wie schnell bekomme ich einen unbefristeten Titel?
Früher als auf den meisten anderen Wegen, und mit ausreichenden Deutschkenntnissen noch einmal deutlich früher. Die genaue Frist ergibt sich aus dem Gesetz in der geltenden Fassung.
04 Darf meine Ehepartnerin arbeiten?
Ja. Beim Nachzug zur Blauen Karte besteht ein Arbeitsrecht, und ein Sprachnachweis wird nicht verlangt.
05 Kann ich den Arbeitgeber wechseln?
In den ersten Monaten ist ein Wechsel zustimmungspflichtig. Danach wird er einfacher. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie kündigen.